Am 1.1.2023 ist die erste Änderungsnovelle zum Gebäudeenergiegesetz in Kraft getreten. Hierbei sollte das Niveau des früheren Effizienzhausstandards 55 als öffentlich-rechtliches Anforderungsniveau etabliert werden.
Zwar wurden die Anforderungen an den Jahres-Primärenergiebedarf um rund 25 % verschärft, jedoch nicht die Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz einem „echten“ Effizienzhausstandard entsprechend angepasst.
Weiterhin wurde die bisherige Berechnungsmethodik zur Ermittlung des Ertrags von PV-Strom auf die Rechenwege der DIN V 18599-9 angepasst. Leider wurden systematische Unzulänglichkeiten im Gesetz nicht beseitigt. Änderungen ergeben sich auch im Hinblick auf das Modellgebäudeverfahren. Ebenso wird eine Übersicht zu Änderungen der Bundesförderung für Effiziente Gebäude (BEG) gegeben.
Auch für diese Effizienzhausstandards sind Stellschrauben für eine möglichst kostengünstige Umsetzung der Anforderungen wesentlich.
Um für Sie die offenen Fragen zum Thema "Gebäudeenergiegesetz" zu erörtern und Antworten zu transportieren haben wir das Seminar "1. Änderungsnovelle zum Gebäudeenergiegesetz und aktuelle Änderungen zum BEG" aufgelegt.
💡Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage!