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vor 1 Jahr

2. Änderungsnovelle Gebäudeenergiegesetz

Am 1. Januar 2024 ist die zweite Änderungsnovelle zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft getreten. Mit dieser Gesetzesnovelle ergeben sich vor allem Änderungen beim Einbau neuer Heizungen. Wesentlich dürfte im Einzelfall der auch für Bestandsgebäude beschriebene Pflichtanteil erneuerbarer Energien von 65%. Daneben werden Anforderungen für die Erweiterung von Nichtwohngebäuden verändert.

Weiterhin gilt die bereits 2023 beschriebene Verschärfung um 25% für den Jahres-Primärenergiebedarf für Wohn- und Nichtwohngebäude. Für Planer und Investoren werden Stellschrauben zur kostengünstigen Umsetzung wichtiger denn je.

Seit 2022/2023 wurden eine Reihe von Änderungen zur Bundesförderung für Effiziente Gebäude (BEG) vorgenommen. Für zu errichtenden Wohn- und Nichtwohnungsbau gibt es eine Förderung zum Klimafreundlichen Neubau und ein hierfür erforderlicher Effizienzhausniveau 40-Standard. Im Altbau gibt es einen neuen Förderbestand eines „Worst-Performance-Building“.

Auch für diese Effizienzhausstandards sind Stellschrauben für eine möglichst kostengünstige Umsetzung der Anforderungen wesentlich. Diese werden vorgestellt und an zahlreichen Beispielen erläutert.

Um für Sie die offenen Fragen zum Thema "Gebäudeenergiegesetz" zu erörtern und Antworten zu transportieren haben wir das Seminar "1. und 2. Änderungsnovelle zum Gebäudeenergiegesetz und aktuelle Änderungen zum BEG" aufgelegt.

💡Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage!

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