Entsprechend der DIN 18008-4 (TRAV) müssen die tragenden Teile einer Konstruktion, einschließlich der Verankerung im Baukörper, den einschlägigen technischen Baubestimmungen entsprechen. Hierbei ist die ETB-Richtlinie „Bauteile, die gegen Absturz sichern“ anzuwenden. Das bedeutet, dass Fensterelemente, die eine absturzsichernde Funktion als Ersatz für ein Geländer übernehmen, nicht nur einen Nachweis für die Trag- bzw. Stoßfestigkeit von Verglasungen gegen statische (Wind, Klima usw.) und stoßartige Einwirkungen (Personenprall) benötigen. Dieser Nachweis ist ebenfalls für die, ausreichende Befestigung zum Baukörper zu erbringen.
Weitere Informationen zur Planung und Ausführung der Montage von Fenstern und Haustüren finden Sie unter https://www.bti.de/shop-de/info/absturzsichernde-fenstermontage.