Bei einer energetischen Sanierung können auch außenliegende Sonnenschutzsysteme förderfähig sein. Am 21. Juli 2026 wurden die Förderbedingungen aktualisiert.
Fördervoraussetzungen:
/ Ersatz oder erstmaliger Einbau von außenliegenden Sonnenschutzsystemen, die an der thermischen Gebäudehülle parallel zur Verglasung verlaufen.
/ Der sommerliche Wärmeschutznachweis nach DIN 4108-2 muss eingehalten werden.
/ Das Gebäude steht in Deutschland und der Bauantrag wurde vor mindestens fünf Jahren gestellt.
/ Antragsberechtigt sind Investoren, beispielsweise Eigentümer, Pächter und Mieter.
BEG EM – Förderung für Einzelmaßnahmen:
/ Förderhöhe: 15% des Investitionsvolumens
/ Maximal förderfähiges Investitionsvolumen: 1. Wohneinheit: 30.000 € jährlich2. -6. Wohneinheit: 15.000 € jährlichab 7. Wohneinheit: 8.000 € jährlichNicht-Wohngebäude: 500 €/m²
/ Mindestinvestitionsvolumen: 300 € brutto
Bis zu einem Haushaltseinkommen von 90.000 € ist die BEG EM mit einem Ergänzungskredit bis zu 120.000 € zu vergünstigten Zinskonditionen kombinierbar.
Die Beantragung erfolgt über einen Energieberater, dessen Kosten zu 50 % gefördert werden