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vor 2 Stunden

BEG-Förderung mit WAREMA: individueller Sanierungsfahrplan (Teil 2)

Bei einer energetischen Sanierung können auch außenliegende Sonnenschutzsysteme förderfähig sein. Am 21. Juli 2026 wurden die Förderbedingungen aktualisiert.

Fördervoraussetzungen:

/ Ersatz oder erstmaliger Einbau von außenliegenden Sonnenschutzsystemen, die an der thermischen Gebäudehülle parallel zur Verglasung verlaufen.

/ Der sommerliche Wärmeschutznachweis nach DIN 4108-2 muss eingehalten werden.

/ Das Gebäude steht in Deutschland und der Bauantrag wurde vor mindestens fünf Jahren gestellt.

/ Antragsberechtigt sind Investoren, beispielsweise Eigentümer, Pächter und Mieter.

Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)

/ Förderhöhe: 15 % auf die ersten 30.000 €

/ 20 % auf weitere Investitionen zwischen 30.000 € und 60.000 €

/ Maximal förderfähiges Investitionsvolumen:

1. Wohneinheit: 60.000 € jährlich

2. -6. Wohneinheit: 30.000 € jährlich

ab 7. Wohneinheit: 15.000 € jährlich

Nicht-Wohngebäude: 500 €/m²

Bis zu einem Haushaltseinkommen von 90.000 € ist der iSFP mit einem Ergänzungskredit bis zu 120.000 € zu vergünstigten Zinskonditionen kombinierbar.

Die Beantragung erfolgt über einen Energieberater, dessen Kosten mit bis zu 50 % gefördert werden.

👉 BEG Einzelmaßnahme

(Teil 1)

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