Bei einer energetischen Sanierung können auch außenliegende Sonnenschutzsysteme förderfähig sein. Am 21. Juli 2026 wurden die Förderbedingungen aktualisiert.
Fördervoraussetzungen:
/ Ersatz oder erstmaliger Einbau von außenliegenden Sonnenschutzsystemen, die an der thermischen Gebäudehülle parallel zur Verglasung verlaufen.
/ Der sommerliche Wärmeschutznachweis nach DIN 4108-2 muss eingehalten werden.
/ Das Gebäude steht in Deutschland und der Bauantrag wurde vor mindestens fünf Jahren gestellt.
/ Antragsberechtigt sind Investoren, beispielsweise Eigentümer, Pächter und Mieter.
Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)
/ Förderhöhe: 15 % auf die ersten 30.000 €
/ 20 % auf weitere Investitionen zwischen 30.000 € und 60.000 €
/ Maximal förderfähiges Investitionsvolumen:
1. Wohneinheit: 60.000 € jährlich
2. -6. Wohneinheit: 30.000 € jährlich
ab 7. Wohneinheit: 15.000 € jährlich
Nicht-Wohngebäude: 500 €/m²
Bis zu einem Haushaltseinkommen von 90.000 € ist der iSFP mit einem Ergänzungskredit bis zu 120.000 € zu vergünstigten Zinskonditionen kombinierbar.
Die Beantragung erfolgt über einen Energieberater, dessen Kosten mit bis zu 50 % gefördert werden.
(Teil 1)