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vor 2 Wochen

Betreiberpflicht bei Tiefgaragentoren: Prüfung, Wartung und fehlender Bestandsschutz

Tiefgaragentore in Wohnanlagen unterliegen klaren sicherheitstechnischen und rechtlichen Anforderungen. Eigentümergemeinschaften und Hausverwaltungen gelten als Betreiber der Toranlage und sind für deren sicheren Zustand verantwortlich.

Dabei ist besonders wichtig:

🔹Es besteht kein Bestandsschutz für ältere Toranlagen

🔹Regelmäßige sicherheitstechnische Prüfungen sind erforderlich (ASR A1.7)

🔹Wartungszyklen richten sich nach der Nutzungshäufigkeit

🔹Sicherheitseinrichtungen müssen dem aktuellen Stand der Technik entsprechen

🔹Mangelhafte Wartung kann zu Haftungsrisiken führen

Die fachgerechte Prüfung und Wartung von Toranlagen erhöht die Betriebssicherheit, verlängert die Lebensdauer und reduziert Ausfall- sowie Unfallrisiken.

Wir unterstützen Betreiber, WEGs und Hausverwaltungen bei der normgerechten Prüfung und Wartung von Tiefgaragentoren.

Sicherheit beginnt für uns bei der Information.

Mehr Infos finden Sie unter: www.itb-tore.de

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