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vor 4 Stunden

đŸ”„Brandschutz im Wohnbau

Laubengänge und Balkone, die als Rettungswege gelten, müssen laut MBO aus nicht brennbaren Baustoffen bestehen. Für die Bodenbeläge gibt es in den Landesbauordnungen jedoch keine klaren Vorgaben. Fachliteratur empfiehlt mindestens schwerentflammbare Beläge.

Unser StoFloor Balcony Sortiment bietet verschiedene Systeme, die die Baustoffklasse „schwerentflammbar“ gemäß DIN EN 13501-1 erfüllen. Eine gutachterliche Stellungnahme der IBB GmbH gibt zusätzliche Hinweise auf die aktuellen brandschutzrechtlichen Anforderungen für Balkone und Laubengänge im Wohnungsbau. Sie enthält außerdem die brandschutztechnische Einstufung ausgewählter StoCretec-Balkonbeschichtungssysteme.

Die Klassifizierungsberichte und die gutachterliche Stellungnahme erhalten Sie in unserem Technischen InfoCenter. Klicken Sie einfach auf „Kontakt aufnehmen“ und schreiben Sie uns.

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