Gemäß der DIN 18008-4 (TRAV) müssen die tragenden Teile einer Konstruktion, einschließlich der Verankerung im Baukörper, den relevanten technischen Baubestimmungen entsprechen. Die ETB-Richtlinie "Bauteile, die gegen Absturz sichern" ist hierbei anzuwenden. Das bedeutet, dass Fensterelemente, die eine absturzsichernde Funktion haben, beispielsweise als Ersatz für ein Geländer, nicht nur einen Nachweis für die Trag- und Stoßfestigkeit der Verglasung gegen statische und stoßartige Einwirkungen erbringen müssen, sondern auch eine ausreichende Befestigung zum Baukörper benötigen.
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