Seit dem 1. Januar 2021 gilt die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Damit bündelt die Bundesregierung die bestehenden Förderprogramme zur energetischen Sanierung von Gebäuden und erweitert diese zugleich massiv.
Seit dem 1. Januar 2021 gilt die neue Förderrichtlinie für Einzelmaßnahmen (BEG EM).
Ab 1. Juli 2021 gilt die Förderrichtlinie für Wohngebäude (BEG WG) und Nichtwohngebäude (BEG NWG)
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