Am 22.März 2024 wurde das Wachstumschancengesetzt vom Bundesrat abgesegnet. Es enthält zahlreiche gesetzliche Änderungen, unter anderenm auch Steuervereinfachungen für Unternehmen.
Einer der wichtigsten Punkte ist dabei zweifelsfrei die Pflicht zur elektronischen Rechnung. Bereits ab dem 01.01.2025 müssen Unternehmen den Empfang und die Verarbeitungen der neuen E-Rechnungen gewährleisten können.
Es bietet sich hier die Chance, die Umstellung nicht nur als notweniges Übel zu betrachten, sondern die Digitalisierung und Automatisierung der eigenen Buchhaltung zu forcieren.
Einer der aufwendigsten und fehleranfälligsten Schritte entfällt hierbei nämlich: das Erfassen der Eingangsrechnungen!
Dies erfolgte bisher manuell oder IT-gestützt und kann nun teil- oder komplett automatisiert werden. Der nette Nebeneffekt: Bei Mitarbeitern werden bisher gebundene Kapazitäten frei.
Für mehr Informationen wenden Sie sich gerne an Ihren Steuerberatungspartner.