Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2023 stellt erneuerbare Energien 🌱 als vorrangigen Belang bei der Abwägung mit anderen Schutzgütern, wie dem Denkmalschutz 🏰, heraus. Ein aktuelles Gerichtsurteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 30. November 2023 (Az.: 28 K 8865/22) zeigt, dass bei der Genehmigung von Projekten zur Förderung erneuerbarer Energien der Denkmalschutz zurücktreten muss, wenn dieser den Ausbau erneuerbarer Energien behindert.
Im konkreten Fall ging es um den Bau einer Photovoltaikanlage ☀️ auf einem denkmalgeschützten Gebäude. Das Gericht entschied, dass die Genehmigungsbehörde den Bau der Anlage genehmigen muss, da der Vorrang der erneuerbaren Energien den Denkmalschutz überwiegt, solange keine besonderen Umstände dagegen sprechen.
Dies bedeutet, dass Eigentümer von denkmalgeschützten Häusern 🏡 künftig eher die Möglichkeit haben, Photovoltaikanlagen oder andere Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien ⚡ in ihre Gebäude zu integrieren, auch wenn diese dem Denkmalschutz unterliegen. Das Urteil verdeutlicht, dass der Denkmalschutz nur in Ausnahmefällen Vorrang vor den Belangen des EEG hat.