Um die globale Entwaldung und Waldschädigung zu minimieren, hat die Europäische Union die Verordnung für entwaldungsfreie Produkte (EUDR) erlassen. Diese baut auf der bisherigen EU-Holzhandelsverordnungen auf. Besonders im Baugewerbe steigt die Nachfrage nach nachhaltigen Rohstoffen wie Holz, was wiederum zu Rodungen geführt hat. Um das kontrolliert einzugrenzen, hat man im Europäischen Parlament deshalb die EUDR beschlossen.
Doch was sagt die EUDR überhaupt aus? 🤔
Wer Erzeugnisse (z.B. Holz), die unter die Verordnung fallen, in der EU in Verkehr bringt, bereitstellt oder aus der EU ausführt, muss mehrere Bedingungen erfüllen:
✅ Die Erzeugnisse müssen entwaldungsfrei sein.
✅ Die Erzeugnisse müssen gemäß den einschlägigen Rechtsvorschriften des Erzeugerlandes erzeugt worden sein.
✅ Für sie muss eine Sorgfaltserklärung übermittelt werden, einschließlich der Sammlung detaillierter Informationen über die Herkunft der Produkte und der Geolokalisierung der Anbauflächen. Zudem muss nachgewiesen werden, dass auf diesen Flächen nach dem 31. Dezember 2020 keine Entwaldung stattgefunden hat.
Eine Risikoanalyse bewertet die Konformität der Produkte. Bei festgestellten Risiken müssen Maßnahmen zur Risikominderung ergriffen werden. Nur wenn alle Bedingungen erfüllt sind, dürfen die Produkte in der EU gehandelt werden. Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung ist in Deutschland für die Umsetzung der Verordnung zuständig und unterstützt die Marktteilnehmer bei der Einhaltung der Regeln. Doch wie das Ganze als betreffender umzusetzen ist, bleibt wie so häufig erst mal offen.