Einfacher und sicherer Nachweis für Fensterlüftung nach DIN 1946-6: Neue ift-Richtlinien vereinfachen Planung und Ausführung der Fensterlüftung
Bei lüftungstechnischen Maßnahmen in Wohngebäuden muss die DIN 1946-6 beachtet werden. Um den Umgang mit diesem komplexen Normenwerk zu vereinfachen, hat das ift Rosenheim die beiden ift-Richtlinien LU-01/2 „Fensterlüfter – Leistungseigenschaften“ und LU-02/2 „Fensterlüfter – Einsatzempfehlung“ überarbeitet. Mit der ift-Richtlinie LU-02/2 steht Planern, Fensterherstellern und Montagebetrieben ein einfaches und praxisnahes Planungsinstrument für die Lüftungsplanung im Wohnungsbau nach DIN 1946-6 zur Verfügung. Dieser Beitrag erklärt, wie es geht.
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(Bildnachweis: ift Rosenheim und © Brian Jackson, fotolia)