Die Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung (ESanMV) fordert bei der Dämmung von Außenwänden für die Förderfähigkeit einen U-Wert von mindestens 0,20 W/(m²·K). Allerdings gibt es Ausnahmen: Zum Beispiel bei der nachträglichen Dämmung zweischaliger Mauerwerke, die sich nun noch schneller bezahlt macht. Weiterlesen unter: https://www.knaufinsulation.de/news/foerderung-fuer-gedaemmte-klinkerwaende