Auch der Einbau von außenliegendem Sonnenschutz kann im Rahmen einer energetischen Sanierung steuerlich gefördert werden. Dabei lassen sich unter bestimmten Voraussetzungen 20 % der Kosten über drei Jahre von der zu zahlenden Einkommensteuer abziehen.
Fördervoraussetzungen:
/ Die Immobilie muss mindestens zehn Jahre alt sein.
/ Der Antragsteller ist Eigentümer der Immobilie und nutzt diese zu eigenen Wohnzwecken.
/ Für die steuerliche Förderung ist kein Energieberater erforderlich.
Konditionen:
/ Förderhöhe: 20 % der förderfähigen Kosten, verteilt auf drei Jahre (1. und 2. Jahr 7 %, 3. Jahr 6 %)
/ Maximaler Förderbetrag: 40.000 € je begünstigtem Objekt
/ Maximal förderfähiges Investitionsvolumen: 200.000 €
Beispielrechnung:
Bei einem Investitionsvolumen von 120.000 € reduziert sich die zu zahlende Einkommensteuer in den ersten beiden Jahren um jeweils 8.400 € und im dritten Jahr um 7.200 €. Insgesamt ergibt sich damit eine steuerliche Förderung von 24.000 € über drei Jahre.
👉 BEG Förderung mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP)