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vor 2 Stunden

Förderungen für energetische Sanierungen mit WAREMA: Steuerliche Förderung

Auch der Einbau von außenliegendem Sonnenschutz kann im Rahmen einer energetischen Sanierung steuerlich gefördert werden. Dabei lassen sich unter bestimmten Voraussetzungen 20 % der Kosten über drei Jahre von der zu zahlenden Einkommensteuer abziehen.

Fördervoraussetzungen:

/ Die Immobilie muss mindestens zehn Jahre alt sein.

/ Der Antragsteller ist Eigentümer der Immobilie und nutzt diese zu eigenen Wohnzwecken.

/ Für die steuerliche Förderung ist kein Energieberater erforderlich.

Konditionen:

/ Förderhöhe: 20 % der förderfähigen Kosten, verteilt auf drei Jahre (1. und 2. Jahr 7 %, 3. Jahr 6 %)

/ Maximaler Förderbetrag: 40.000 € je begünstigtem Objekt

/ Maximal förderfähiges Investitionsvolumen: 200.000 €

Beispielrechnung:

Bei einem Investitionsvolumen von 120.000 € reduziert sich die zu zahlende Einkommensteuer in den ersten beiden Jahren um jeweils 8.400 € und im dritten Jahr um 7.200 €. Insgesamt ergibt sich damit eine steuerliche Förderung von 24.000 € über drei Jahre.

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