Gute Nachrichten für Trockenbaumonteure mit eigenem Fuhrpark und Anhängern.
Als Ergänzung zu §1 des Gesetzes über die Erhebung von streckenbezogenen Gebühren für die Benutzung von Bundesautobahnen und Bundesstraßen Bundesfernstraßenmautgesetz - BFStrMG), also zum "Maut-Gesetz", hat das Bundesamt für Logistik und Mobilität (ehemals BAG) nun eine Liste veröffentlicht mit klaren aussagen, was eine "handwerkliche Tätigkeit" gemäß §1 Abs.2 Satz 10 ist, die von der Mautregelung bis 7,5t (genauer gesagt unter 7,5t) ausgenommen sind.
Damit bieten sich Kostenersparnisse bei der Benutzung von Autobahnen und Bundesstraßen die mautpflichtig sind. Gerade für Gespanne, deren zulässige Gesamtgewichte laut Fahrzeugschein über 3,5t liegen, ist das auch rein organisatorisch eine echte Entlastung.
Die Liste finden Sie direkt hier zum Download vom Bundesministerium: