Eltern, die Immobilien an ihre Kinder weitergeben, sollten genau hinschauen 🏠💸. Wer eine nicht vollständig abbezahlte Immobilie innerhalb der Spekulationsfrist überträgt oder Geschwister auszahlt, kann steuerlich ins Stolpern geraten ⚠️.
Grund: Die Übertragung kann als teilentgeltliches privates Veräußerungsgeschäft gelten, auch wenn die Darlehenssumme oder Ausgleichszahlung niedriger ist als der Immobilienwert. Beispiel: Wird eine Wohnung im Wert von 200.000 € übertragen, Restdarlehen 50.000 €, kann daraus ein steuerlicher Gewinn von 18.750 € entstehen 📊.
Die Spekulationsfrist beträgt 10 Jahre für vermietete Immobilien, für selbstgenutzte Objekte reicht in bestimmten Fällen bereits ein Jahr plus zwei Tage ⏳.
💡 Tipp: Vor der Übertragung unbedingt einen Steuerexperten konsultieren. Auch die Tochter/der Sohn kann Schenkungssteuerpflichtig werden, wenn der Freibetrag von 400.000 € je Elternteil überschritten wird. So lassen sich böse Überraschungen vermeiden 💼✅.