Apropos Umweltschutz: Wer sich in den vergangenen Jahren nicht um effiziente Heizsysteme und andere Einspar-Maßnahmen in seinen Hallen gekümmert hat, kommt mehr und mehr in Zugzwang. Denn um die Ziele des Klimaschutzplans 2045 zu erreichen, fordert der Gesetzgeber auf verschiedenen Wegen den sparsamen Einsatz von Energien. Wichtig sind hier:
• das GEG –Gebäudeenergiegesetz (seit 01.11.2020) und seine Novelle (geplant 01.01.2024)
• die CO₂-Steuer (seit 01.01.2021)
Und was Energiemanagement Zertifizierungen angeht: Wer die Audits nach der dann gültigen verschärften DIN EN ISO 50001 (2018) erfüllen will, muss auch hier steigende Effizienzanforderungen beachten.
Die GEG-Novelle fordert unter anderem den Einsatz von regenerativen Energiequellen. Dass Infrarot-Dunkelstrahler mit Gas arbeiten, scheint dem zu widersprechen. Oder? Nein, im Gegenteil. Dieser weitverbreitete Irrtum ist schon aufgrund missverständlicher Formulierungen in der alten Gesetzgebung entstanden. Fakt ist jedoch: moderne Infrarot-Dunkelstrahler wurden aufgrund ihrer hohen Energieeffizienz schon immer gesetzeskonform eingesetzt – im Neubau wie in der Sanierung.
Im GEG wird diese hohe Effizienz nach wie vor gewürdigt. Mal ganz abgesehen davon, dass Sie mit einer neuen Generation Infrarot-Dunkelstrahler schon ab sofort die Klimaziele 2045 erfüllen können. Die Rede ist von den Multi-Energie-Infarot-Dunkelstrahlern von KÜBLER, die Ihnen erlauben, je nach Verfügbarkeit erneuerbare Energieträger wie Strom oder Wasserstoff zu nutzen. Und solange diese nicht da oder zu teuer sind? Solange setzen Sie (biogene) Gase für die zuverlässige Wärmeversorgung ein.
Ein sehr smarter, praktikabler und preiswerter Weg, um die gesetzlichen Anforderungen von morgen und übermorgen zu erfüllen.
Infrarot-Dunkelstrahler bleiben also weiterhin der Goldstandard zur klimafreundlichen Beheizung von Hallengebäuden. Und das zahlt sich im wahrsten Sinne des Wortes aus.