Die geplanten neuen Regeln der Ampelkoalition zum Umgang mit Asbest stoßen auf scharfe Kritik. 🛑 Die Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin sowie die Deutsche Gesellschaft für Pneumologie betonen, dass Bauarbeiter 🏗️ keinen ausreichenden Schutz vor den Krebsgefahren durch Asbest erhalten. In einem gemeinsamen Vorstandsbeschluss kritisieren sie die neue Gefahrstoffverordnung, die das Bundeskabinett vor kurzem verabschiedet hat. 🏛️
Die Mediziner werfen der Verordnung vor, den Gesundheitsschutz der Bauarbeiter zu vernachlässigen. 🔴 Ursprünglich war es vorgesehen, dass Auftraggeber 🏠 vor Beginn von Arbeiten untersuchen sollten, ob Bauarbeiter auf Asbest oder andere gefährliche Stoffe stoßen könnten. Bei älteren Gebäuden 🏚️, die vor 1993 erbaut wurden, wurde dabei von einer Asbestbelastung ausgegangen. Diese Erkundungspflicht fiel jedoch in der neuen Fassung der Verordnung weg. Nun sollen Auftraggeber lediglich vorhandene Informationen über eine mögliche Asbestbelastung weitergeben.
Asbest kann bösartige Tumore im Kehlkopf, in der Lunge und anderen Organen auslösen. 🧠💀 Die Mediziner fordern den Bundesrat 🏛️ auf, die Verordnung zu überarbeiten, um den Gesundheitsschutz der Baubeschäftigten zu verbessern. Sie betonen: „Mit dem Wissen von heute ist es unverantwortlich, den Gesundheitsschutz als zweitrangig einzuordnen.“ 🚨