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vor 2 Jahren

Marktaufsicht reklamiert CE-Kennzeichnung von Fenstern + Türen

Prüfzeugnisse auf Basis „veralteter“ Prüf- und Klassifizierungsnormen werden von Marktaufsicht nicht akzeptiert – was können Hersteller tun?

Außentüren und Markisen stehen im Fokus der Kontrolle der Marktaufsicht für 2022. Die CE-Kennzeichnung inklusive Dokumentenmanagement läuft in den meisten Unternehmen unkompliziert ab. Die notwendigen Nachweise werden in vielen Fällen vom Systemgeber zur Verfügung gestellt.

Hierfür werden teils auch Prüfnachweise auf Basis von Prüf- und Klassifizierungsnormen verwendet, die nicht den aktuellsten Ausgabestand haben, wenn die „veralteten“ Normen technisch noch dem der aktuellen Normfassung entsprechen.

Diese Praxis hat die Marktaufsicht nun gerügt und klargestellt, dass der Hersteller eine „Leistungsbewertung“ der jeweiligen notifizierten Stelle auf Basis des harmonisierten Normenstandes haben muss.

Das ift Rosenheim hat deshalb sehr schnell einen Service entwickelt, um für diesen Fall die geforderte Leistungsbewertung zu erstellen, die auf Basis einer Verifizierung der Normänderungen und „historischer Daten“ erfolgter ift-Prüfungen erfolgen kann.

Mehr Infos dazu gibt es unter: https://www.ift-rosenheim.de/-/marktaufsicht-reklamiert-ce-kennzeichnung-von-fenstern-turen

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