Seit dem 16.10.2023 sind die Regeln für die KfW-Förderung "Wohneigentum für Familien" (WEF) in Bewegung. Die bisherigen Einkommensgrenzen wurden deutlich angehoben und die Kredithöchstbeträge gesteigert. Für eine Familie mit einem Kind steigt die zu versteuernde Jahreseinkommensgrenze von 60.000€ auf 90.000€, und mit jedem weiteren Kind erhöht sie sich um 10.000€. Das bedeutet, dass mehr Familien von den Vorteilen dieser Förderung profitieren können.
Aber das ist nicht alles! Die Kredithöchstbeträge, abhängig von der Anzahl der Kinder, wurden ebenfalls um bis zu 35.000€ angehoben.
Die Förderung gilt ausschließlich für den Neubau und den Ersterwerb von energieeffizienten Wohngebäuden zur Selbstnutzung (innerhalb von 12 Monaten nach Bauabnahme gemäß § 640 BGB). Jeder, der mindestens 50 % (Mit-)Eigentum an selbstgenutztem Wohneigentum erwerben möchte und ein minderjähriges Kind hat, ist antragsberechtigt.
Das Beste daran? Die Förderung umfasst bis zu 100 % der förderfähigen Investitionen, einschließlich Baukosten, Planung und Baubegleitung. Selbst die Materialkosten bei Eigenleistung können förderfähig sein.
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