Die Grundlage zur Bestimmung von Umweltwirkungen ist EN 15804 (Nachhaltigkeit von Bauwerken) für Typ-III-Umweltproduktdeklarationen (EPD) von Bauprodukten, -leistungen und -prozessen. Sie gibt damit auch notwendige Informationen zur Bestimmung der grauen Energie und Lebenszykluskosten. Neu ist jetzt, dass die Produkte bis zum Lebensende verpflichtend betrachtet werden müssen. Auch wird besonderes Augenmerk auf die Deklaration der Ergebnisse am Produkt und die Verpackung gelegt.
Die ift-Expertinnen und -Experten rechnen deshalb mit einer wachsenden Nachfrage von Bauherren, Planern, der öffentlichen Hand sowie Herstellern, die sich rechtzeitig mit einer firmenspezifischen EPD auf die geänderten Rahmenbedingungen einstellen möchten.
Ausführliche Infos finden Sie in unserem Fachbeitrag: https://www.ift-rosenheim.de/-/epd-umweltproduktdeklaration-en-15804
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