Ein neues Rechtsgutachten, in Auftrag gegeben von der Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen (BVMB) und dem Verband der Bau- und Rohstoffindustrie (vero), bestätigt: Ausbauasphalt kann unter bestimmten Bedingungen als Nebenprodukt und nicht als Abfall eingestuft werden. 🌍
Diese Erkenntnis erleichtert die Wiederverwendung von Ausbauasphalt, was sowohl ökologisch als auch ökonomisch vorteilhaft ist. Bisher wurde Asphalt nach Straßenbauarbeiten oft als Abfall betrachtet, was die Wiederverwertung erschwerte. 💡
Laut dem Gutachten kann Ausbauasphalt der Verwertungsklasse A als Nebenprodukt eingestuft werden, wenn er vor dem Ausbau qualitätsgeprüft und korrekt behandelt wird. Dies bietet neue Möglichkeiten, Asphalt effizient im frischen Straßenbau wiederzuverwenden. Eine Dokumentation und Zwischenlagerung der Materialien ist dabei möglich. 🔄
Für Verwertungsklassen B und C bleibt der Asphalt in der Regel Abfall, aber er kann als Deponieersatzbaustoff oder im Kaltmischverfahren weiterverwendet werden. 🏗️
Dieses Urteil hat eine große Bedeutung für die Recyclingtechnik im Straßenbau und könnte die nachhaltige Nutzung von Baustellenmaterialien deutlich vorantreiben. 🌱