Betreiber von KWK-Anlagen sind gemäß KWKG 2025 verpflichtet, Strommengen zu dokumentieren, die während Stunden mit null oder negativen Börsenstrompreisen erzeugt wurden. Diese Zeiträume werden anhand der Day-Ahead-Preise der Strombörse bestimmt. Die entsprechenden Strommengen müssen jährlich im Rahmen der Meldung an den zuständigen Netzbetreiber sowie über das DKWKG-Antragsportal des BAFA angegeben werden. Die Meldung muss bis zum 31. März des Folgejahres erfolgen.
Die gesetzlichen Vorgaben wurden mit der Novelle des KWKG im April 2025 ausgeweitet. Seitdem gilt die Verpflichtung ausdrücklich auch für kleinere KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung von bis zu 50 kW, sofern diese nach dem 1. April 2025 in Betrieb genommen wurden. Ziel der Regelung ist es, eine Förderung der Stromerzeugung in Zeiten mit starkem Stromüberschuss zu vermeiden.
Für Anlagenbetreiber kann ein fehlender oder unvollständiger Nachweis erhebliche wirtschaftliche Folgen haben. Wird die Dokumentation nicht erbracht, kann der KWK-Zuschlag pro Kalendertag mit null oder negativen Strompreisen pauschal um 5 % für den gesamten Monat gekürzt werden. Bei mehreren Tagen mit entsprechenden Preisphasen kann dies zu erheblichen Zuschlagsverlusten führen.
Um diese Dokumentationspflicht zu erleichtern, bietet die smartblock cloud von KW Energie eine automatische Auswertung der relevanten Daten. Das System analysiert die Börsenstrompreise und verknüpft diese mit den Betriebsdaten des jeweiligen BHKW. Daraus wird ein detaillierter Jahresbericht („KWK-Nachweis“) erstellt, der eine Jahresübersicht, monatliche Auswertungen sowie eine tages- und stundengenaue Darstellung der betroffenen Strommengen enthält.
Der Bericht kann direkt als Grundlage für die Meldung an Netzbetreiber und BAFA verwendet werden. Dadurch entfällt für Betreiber der bisher notwendige manuelle Abgleich zwischen Börsenstrompreisen und Anlagenbetrieb, und die gesetzlich geforderte Dokumentation kann deutlich einfacher und sicherer erfolgen.
Link zur smartblock cloud:
Link zur BAFA: