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NIS-2 – Was Unternehmen jetzt wissen müssen

Die NIS-2-Richtlinie wurde von der EU-Kommission veröffentlicht und enthält seit der NIS-1 von 2016 aktualisierte und teils verschärfte Vorschriften, um das Cybersicherheitsniveau in der EU zu steigern. Die Richtlinie muss bis zum 17. Oktober 2024 in nationales Recht umgewandelt werden. Ziel dabei ist ein höheres Maß an IT-Sicherheit von kritischen Infrastrukturen (KRITIS) zu gewährleisten.

Wer ist von der NIS-2 betroffen?

Als KRITIS bezeichnet man essentielle Dienste für Gesellschaft und Wirtschaft – also systemrelevante Dienste. In der Richtlinie wird zwischen „wesentlichen“ und „wichtigen“ Einrichtungen aus verschiedenen Sektoren unterschieden, z.B. Produktion und Verarbeitung, Post- und Kurierdienste, Energie, Verkehr, Bankwesen und Anbieter digitaler Dienste. Zusätzlich muss ein Unternehmen mindestens 50 Mitarbeiter oder über 10 Mio. EUR Umsatz haben. Die deutsche Umsetzung der NIS-2-Richtlinie (NIS2UmsuCG) wird die KRITIS-Zuordnung deutlich präzisieren. Wer also konkret betroffen ist, wird sich in Zukunft noch zeigen.

Was bedeutet die Richtlinie für betroffene Einrichtungen?

Konkrete Anforderungen der NIS-2 sind z. B. das Risikomanagement und die Meldepflicht. Unternehmen sind dazu verpflichtet Risikoanalysen durchzuführen und entsprechende Maßnahmen zur Risikominimierung umzusetzen. Ernsthafte Sicherheitsvorfälle müssen zudem dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) gemeldet werden. Das 3-stufige Meldesystem verschärft die bereits bestehende Meldepflicht. Betroffene müssen außerdem 3 Jahre nach Inkrafttreten, ihre Einhaltung der Anforderungen nachweisen. Bei Nichteinhaltung drohen Sanktionen und Bußgelder.

Warten Sie nicht, sondern rüsten Sie sich schon jetzt für die Anforderungen der NIS-2-Richtlinie. Sie benötigen Unterstützung bei der Umsetzung? Kommen Sie auf uns zu. Unser Vertriebsteam steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Weitere Informationen über die neue Richtlinie, wer genau davon betroffen ist und welche Maßnahmen nun ergriffen werden müssen erhalten Sie hier

👉 https://www.schulfirewall.de/nis-2-richtlinie/

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