Führen Treppen in Räume, die nicht als Wohnraum genutzt werden, können auch sogenannte Raumspartreppen oder Steiltreppen genutzt werden.
Diese Treppen weisen oft nur 50 - 70 cm nutzbare Laufbreite und sind für den Zugang zu Wohnräumen nach DIN 18065 nicht zugelassen. Diese Art der Treppe darf nur als Aufgang zum Beispiel zu einem Dachboden oder einer Galerie verwendet werden.