Die Gefahrstoffverordnung, die den Umgang mit asbesthaltigen Baustoffen und den Schutz von Handwerkern regelt, ist veraltet und soll reformiert werden.
Asbest, das bis 1993 in vielen Bauprodukten wie Dachplatten, Fliesenkleber und Fensterkitt verwendet wurde, gilt als gefährlich und verursacht oft Lungenkrankheiten. Bei Renovierungs- und Sanierungsarbeiten kann Asbeststaub freigesetzt werden, was ein Gesundheitsrisiko darstellt.
Der Entwurf der neuen Verordnung sorgt jedoch für Kritik, insbesondere aus der Bauwirtschaft. Geplant war ursprünglich, dass Bauherren verpflichtet werden sollten, vor Baumaßnahmen Gebäude auf Asbest und andere Gefahrstoffe zu prüfen. Diese Erkundungspflicht wurde jedoch gestrichen. Nun müssen Handwerksbetriebe, die oft mit Asbest in Berührung kommen, selbst für ihre Sicherheit sorgen, ohne vorherige Informationen über mögliche Asbestbelastungen. Die Bauwirtschaft befürchtet, dass die Handwerker allein gelassen werden und die Risiken auf sie abgewälzt werden.
Der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) kritisiert diese Änderung stark und warnt, dass die bisherigen Bemühungen, die im sogenannten Asbestdialog zwischen Regierung, Sozialpartnern und Experten über 15 Jahre erarbeitet wurden, ignoriert werden. Einer der Gründe für die Streichung der Erkundungspflicht könnte sein, dass man Hausbesitzer nicht durch zusätzliche Kosten abschrecken möchte, insbesondere im Hinblick auf energetische Sanierungen. Die Bauwirtschaft fordert jedoch, dass Gesundheits- und Sicherheitsaspekte nicht gegen Sanierungsvorhaben ausgespielt werden dürfen.