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vor 1 Jahr

Sanierung von einem geschichtsträchtigen Gebäude?

Ein Plus für Eigentümer einer denkmalgeschützten Immobilie ist der Steuervorteil.

Hier gibt es allerdings unterschiedliche Regelungen. Also unbedingt aufpassen, was für Eure Kunden zutrifft: Selbstnutzer oder Kapitalanleger ist hier das Zauberwort.

-> Denkmal-AfA für Selbstnutzer*innen: Bis zu 90 Prozent der Kosten abschreiben!

Wer selbst im Denkmal wohnt, kann zehn Jahre lang bis zu neun Prozent der Kosten zur Erhaltung des Gebäudes in der Steuererklärung eintragen. Im Klartext: Selbstnutzer/innen können insgesamt 90 Prozent der Kosten abschreiben.

-> Denkmal-AfA für Kapitalanleger/innen: 100 Prozent der Kosten abschreiben!

Kapitalanleger/innen, die die Denkmalschutz-Immobilie vermieten möchten, können sogar 100 Prozent der Sanierungskosten abschreiben – acht Jahre lang je neun Prozent und weitere vier Jahre lang je sieben Prozent. Außerdem lassen sich neben den Restaurierungs- auch die Anschaffungskosten abschreiben.

Voraussetzung: Die Kosten müssen "der Erhaltung des Gebäudes als Baudenkmal oder zu seiner sinnvollen Nutzung" dienen, so der Wortlaut im Gesetz. Dazu gehört zum Beispiel die Dachsanierungen.

Nicht absetzbar sind Kosten für zum Beispiel neue Gebäudeteile, Garagen, Außenanlagen und Einrichtungsgegenstände.

Im Bild seht Ihr ein saniertes Denkmal mit naturroten Biberschwanzziegeln Segmentschnitt. Mehr über dieses über 300 Jahre alte Fachwerkhaus erfahrt Ihr in unseren

Referenzen.

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