Prüfergebnisse einer EU-Prüfstelle, die bis zum 31.12.2022 ermittelt wurden, können als historische Daten genutzt werden – Zusatzprüfungen entfallen.
Ab dem 1.1.2023 müssen Hersteller in der EU ihre Bauprodukte beim Export nach Großbritannien mit dem UKCA-Zeichen kennzeichnen. Die hierfür notwendigen Prüfzeugnisse und Konformitätsnachweise müssen dann von einer britischen Stelle sein oder anerkannt werden.
Offen war bislang, ob vorhandene Prüfzeugnisse auch für Produkte im AVCP System 3 verwendet werden können (historische Daten) - gemäß der britischen Regierung ist dies nun möglich.
Alle Hersteller mit Exporten nach UK sollten die Zeit nutzen, um neue Produkte oder Produktvarianten noch bis zum 31.12.2022 durch eine europäische notifizierte Prüfstelle (notified body) prüfen zu lassen. Das ift Rosenheim hat die notwendigen technischen und organisatorischen Vorbereitungen getroffen, um auch kurzfristige Prüftermine zu realisieren.
„Für Prüfungen nach dem 1.1.2023 können die notwendigen Konformitätsnachweise für das UKCA-Zeichen gemeinsam mit BSI und UL realisiert werden“, so Michael Breckl-Stock (CTO ift Rosenheim).
Alles weitere finden Sie in unserer Presseinformation zum Thema.
https://www.ift-rosenheim.de/-/ukca-zeichen-historische-daten-bis-zum-31-12-2022-nutzbar