Neben dem KfW-Programm "Klimafreundlicher Neubau - Wohngebäude" (Kredit Nr. 297, 298) wurde nun auch die Förderung "Wohneigentum für Familien" (Kredit Nr. 300) angepasst. Für beide KfW-Programme gilt: Der Einbau und Betrieb eines Kaminofens im Neubau führt nicht zum Förderausschluss! 🔥
Mit der Überarbeitung der Förderkriterien gewinnen Bauherren Sicherheit, Unabhängigkeit und Gemütlichkeit zurück und können wieder frei und ohne Benachteiligungen wählen, ob sie mit oder ohne Kaminofen bauen wollen. Ganz nach dem Motto: Mein #Ofen, mein #Schornstein, mein #Zuhause. 👨👩👧🏡
Mehr Infos zur Anpassung der KfW Förderung: https://www.schiedel.com/de/service/bauherren-portal/schornstein-ofen-ratgeber/anpassung-der-kfw-foerderung-an-das-gebaeudeenergiegesetz--kaminoefen-fuehren-nicht-zum-foerderausschluss-a2442488
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