Wegen der angespannten Lage auf den Energiemärkten hat die Bundesregierung zwei Verordnungen über kurzfristig und mittelfristig wirksame Maßnahmen erlassen, die zum 1. September 2022 bzw. 1.Oktober 2022 in Kraft getreten sind. Durch die darin geregelten Energiesparmaßnahmen soll gewährleistet werden, dass die Versorgungssicherheit in Deutschland auch im Falle einer weiteren Einschränkung der russischen Gaslieferungen bestehen bleibt. Alle – öffentliche Hand, Wirtschaft und Privathaushalte – sollen sich bemühen, ihren Verbrauch so gut wie möglich einzuschränken.
💡 Frank Stöhr (stv. Leiter Zertifizierung Managementsysteme für die Fachbereiche Energie und Umwelt am ift) erklärt in diesem Beitrag die wichtigsten Aspekte der Verordnungen:
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