Ab März 2025 tritt das Solarspitzengesetz in Kraft, das wichtige Änderungen für Betreiber von Photovoltaikanlagen (PV) mit sich bringt. Ziel ist es, die Netzbelastung durch überschüssige Solarenergie zu steuern und somit Überlastungen zu vermeiden. ☀️⚡
Neue Regelungen im Überblick:
Keine Einspeisevergütung bei negativen Strompreisen: Fällt der Strompreis unter null Cent, erhalten Betreiber keine Vergütung mehr. Um Verluste zu minimieren, können Betreiber ihren Eigenverbrauch optimieren, z. B. durch das Laden von E-Autos mit selbst erzeugtem Strom. 🚗🔋
Pflicht für Smart Meter und Steuerbox: Anlagen ab 7 kWp müssen mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet werden, um die Einspeisung flexibel steuern zu können. Ohne diese Technik ist die Einspeisung auf 60 % der Nennleistung begrenzt. 📊🖥️
Direktvermarktung von Solarstrom vereinfacht: Betreiber kleiner Anlagen können ihren Strom direkt verkaufen, ohne bürokratische Hürden. Auch der Handel mit gespeichertem Netzstrom wird ermöglicht. 💼💡
Bestandsanlagen sind nicht betroffen, können sich aber freiwillig für die neuen Regelungen entscheiden und von höheren Vergütungen profitieren. 📈