Auch in puncto Industriehallen wirft das sogenannte Heizungsgesetz (Gebäudeenergiegesetz – GEG) viele Fragen auf. Doch keine Sorge.
Als Spezialist für zukunftsweisende Hallenheizungstechnik für die Energiewende haben wir die Entwicklung des Gesetzes begleitet und geben Antwort auf Ihre Fragen rund um die gesetzeskonforme Beheizung von gewerblich, industriell und kommunal genutzten Hallengebäuden.
Heute das Wichtigste vorab:
1. Hocheffiziente dezentrale Infrarotheizungen sind und bleiben die Hallenheizungstechnik der ersten Wahl. Das gilt auch nach Inkrafttreten der GEG Novelle. Als innovative Multi-Energie- oder E-Hybrid-Systeme können sie alle Anforderungen an den Einsatz erneuerbarer Energien erfüllen.
2. Der Weg zum klimaneutralen Heizen erfolgt schrittweise.
Der Gesetzgeber hat im GEG großzügige Übergangsfristen, Technologieoffenheit und pragmatische, bezahlbare Regelungen vorgesehen.
3. Bis zum 30. Juni 2026 (bzw. 30.06.2028) können Sie Ihre Bestandsanlage ohne zusätzliche Auflagen kostengünstig sanieren und auf zukunftsweisende energiesparende Infrarottechnik umrüsten.
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