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vor 1 Jahr

Wichtiges zum neuen GEG: 3. Welche Anforderungen stellt das neue Heizungsgesetz? Und wen betrifft es?

Das Heizungsgesetz stellt neue Vorgaben an die Heizungs- und Klimatechnik in puncto:

1. den Einsatz Erneuerbare Energien (EE)

2. die Energieeffizienz

Der Umstieg auf klimafreundliche Wärmeversorgung soll schrittweise erfolgen, mittel- bis langfristig planbar sowie kostengünstig und stabil sein. Spätestens bis 2045 soll so die Nutzung von fossilen Energieträgern im Gebäudebereich beendet und Klimaneutralität erreicht werden.

Das neue GEG gilt für nahezu alle Gebäude, die beheizt oder klimatisiert werden. Dazu zählen neben Wohngebäude auch sogenannte Nichtwohngebäude wie z. B. Hallen. Ausnahmen sind z. B.:

- Gewächshäuser

- Stallanlagen

- Zelte

- u. a.

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