1 Information
vor 1 Jahr

Wichtiges zum neuen GEG: 6. Wie ist der Austausch alter Heizungen geregelt?

Wichtig ist: Heizungen, die vor 2024 (bzw. 30.06.2026/2028) eingebaut werden, können noch bis spätestens 31. Dezember 2044 mit bis zu 100 Prozent fossilem Erdgas betrieben werden.

Ob die kommunale Wärmeplanung hierbei eine Rolle spielt, sollte im Einzelfall geprüft werden.

Austauschpflichtig sind grundsätzlich Heizungsanlagen, die mit einem flüssigen oder gasförmigen Brennstoff betrieben werden und vor dem Jahr 1991 eingebaut wurden oder älter als 30 Jahre sind.

Ausnahmen gelten u. a. für Niedertemperatur-Heizkessel und Brennwertkessel sowie für Heizungsanlagen mit einer Nennleistung von weniger als 4 oder mehr als 400 kW (§ 72).

Technologieoffenheit ist das Stichwort, wenn Sie auf eine Heizung mit 65 Prozent erneuerbaren Energien umsteigen wollen. Sie haben die freie Auswahl zwischen verschiedenen technischen

Lösungen, zum Beispiel:

- Anschluss an ein Wärmenetz

- elektrische Wärmepumpe

- Stromdirektheizung

- Hybridheizung (Kombination aus Erneuerbaren-Heizung mit Gas oder Öl)

- Heizung auf der Basis von Solarthermie

- „H2-Ready“-Gasheizungen, also Heizungen, die auf 100 Prozent Wasserstoff umrüstbar sind.

Voraussetzung dafür ist, dass es einen rechtsverbindlichen Investitions- und Transformationsplan für eine entsprechende Wasserstoffinfrastruktur vor Ort gibt.

Sie haben Fragen? Rufen Sie uns einfach an unter +49 621 57000-0 oder schreiben Sie uns eine Mail an kontakt@kuebler-hallenheizungen.de Wir beraten Sie gerne und unverbindlich!

KÜBLER Hallenheizungen

2 Beratung
Beratung jetzt starten
Oliver Bolch Beratung & Vertrieb | Energiesparende Hallenheizungen
Weitere Spots von KÜBLER GmbH | Energiesparende Hallenheizungen Weitere anzeigen
Weitere Spots aus dem Themengebiet Heizen und Kühlen Weitere anzeigen
Registrieren Sie sich kostenlos Ihre Nutzer-Vorteile:
Jetzt starten
Login vorhanden? Jetzt anmelden