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vor 1 Jahr

Wichtiges zum neuen GEG: 9. Welche Pflichten gelten in Hallengebäuden für Steuerung, Energiemanagement und Gebäudeautomatisierung?

Nichtwohngebäude wie Hallen mit einer Nennleistung der Heizungsanlage ≥ 290 kW müssen bis zum Ablauf des 31. Dezember 2024 mit einem System für die Gebäudeautomatisierung und -steuerung sowie mit einer digitalen Energieüberwachungstechnik ausgerüstet werden (§ 71a).

Diese Anforderung wird für dezentrale Infrarot-Heizungsanlagen durch das Steuerungssystem CELESTRA und das Energiemanagementsystem E.M.M.A. erfüllt. Wichtig: E.M.M.A. ist als förderfähige Energiemanagementsoftware der BAFA gelistet!

Sie haben Fragen? Rufen Sie uns einfach an unter +49 621 57000-0 oder schreiben Sie uns eine Mail an kontakt@kuebler-hallenheizungen.de Wir beraten Sie gerne und unverbindlich!

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