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vor 6 Stunden

Widerrufsrechte bei Verträgen mit Verbrauchern

19.000 € Werklohn nicht gezahlt – Widerrufsbelehrung fehlte

Wer bei einem Privatkunden keine Widerrufsbelehrung erteilt, geht im schlimmsten Fall leer aus – selbst wenn die Arbeit vollständig und ordnungsgemäß erbracht wurde.

Ein Gartenbauer hatte 2024 umfangreiche Arbeiten für rund 19.000 € durchgeführt.

Monate später widerrief der Auftraggeber den Vertrag – und bekam vor Gericht recht.

Grund: Die Arbeiten wurden außerhalb von Geschäftsräumen beauftragt und eine Widerrufsbelehrung fehlte.

Die Folge: Kein Werklohn.

Wichtig für alle, die für Privatkunden arbeiten – auch Ingenieur- und Planungsbüros:

➡️ Bei Verträgen außerhalb der eigenen Geschäftsräume gilt das Widerrufsrecht

➡️ Ohne korrekte Belehrung kann der Vertrag bis zu 1 Jahr und 14 Tage später widerrufen werden

➡️ Widerruft der Kunde rechtzeitig, geht der Unternehmer leer aus – auch nach vollständig erbrachter Arbeit

Wer sicher gehen will: Schriftlich arbeiten. Belehrung nicht vergessen. Im Zweifel rechtlich prüfen lassen.

Schützen Sie sich vor finanziellen Verlusten durch Strategien von cleveren Verbrauchern!

Unser Seminar in der nächsten Woche behandelt dieses Thema:

Widerrufsrechte bei Verträgen mit Verbrauchern

🗓️ Donnerstag, 25.09.2025 | Live-Online-Termin

⏱️ 15.00-16.30 Uhr | 89,00 € netto

Referent: Rechtsanwalt Frank Zillmer

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Anmeldung:

https://www.zillmer-seminare.de/widerrufsrechte-bei-vertraegen-mit-verbrauchern

Das erwartet Sie im Seminar

Definition von „Verbrauchern“: Wer fällt unter diesen Begriff – auch WEGs und GbRs?

Widerrufsrecht bei Bau- und Architektenverträgen: Wann und wie können Verträge widerrufen werden?

Fristen und ihre Berechnung: Welche Fristen gelten und wann beginnen sie zu laufen?

Widerrufsfolgen im Detail: Was passiert nach einem Widerruf, insbesondere bei Verbraucherbauverträgen?

Verträge außerhalb von Geschäftsräumen: Welche Risiken bestehen bei Verträgen, die auf Baustellen oder vor Ort abgeschlossen werden?

Verträge mit Fernkommunikationsmitteln: Welche Besonderheiten gelten bei einem Vertragsschluss per Online-, E-Mail- oder Telefon?

Verbraucherbauverträge: Wann liegt ein solcher Vertrag vor und was sind die Konsequenzen?

Widerrufsbelehrung: Wie und wann muss diese erfolgen, und was droht bei Fehlern oder Unterlassung?

Erlöschen des Widerrufsrechts: Wann endet das Widerrufsrecht des Verbrauchers endgültig?

Zusätzliche Informationspflichten: Was müssen Sie bei Architekten- und Ingenieurverträgen beachten?

Informationen und Anmeldung: https://www.zillmer-seminare.de/widerrufsrechte-bei-vertraegen-mit-verbrauchern

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