19.000 € Werklohn nicht gezahlt – Widerrufsbelehrung fehlte
Wer bei einem Privatkunden keine Widerrufsbelehrung erteilt, geht im schlimmsten Fall leer aus – selbst wenn die Arbeit vollständig und ordnungsgemäß erbracht wurde.
Ein Gartenbauer hatte 2024 umfangreiche Arbeiten für rund 19.000 € durchgeführt.
Monate später widerrief der Auftraggeber den Vertrag – und bekam vor Gericht recht.
Grund: Die Arbeiten wurden außerhalb von Geschäftsräumen beauftragt und eine Widerrufsbelehrung fehlte.
Die Folge: Kein Werklohn.
Wichtig für alle, die für Privatkunden arbeiten – auch Ingenieur- und Planungsbüros:
➡️ Bei Verträgen außerhalb der eigenen Geschäftsräume gilt das Widerrufsrecht
➡️ Ohne korrekte Belehrung kann der Vertrag bis zu 1 Jahr und 14 Tage später widerrufen werden
➡️ Widerruft der Kunde rechtzeitig, geht der Unternehmer leer aus – auch nach vollständig erbrachter Arbeit
Wer sicher gehen will: Schriftlich arbeiten. Belehrung nicht vergessen. Im Zweifel rechtlich prüfen lassen.
Schützen Sie sich vor finanziellen Verlusten durch Strategien von cleveren Verbrauchern!
Unser Seminar in der nächsten Woche behandelt dieses Thema:
Widerrufsrechte bei Verträgen mit Verbrauchern
🗓️ Donnerstag, 25.09.2025 | Live-Online-Termin
⏱️ 15.00-16.30 Uhr | 89,00 € netto
Referent: Rechtsanwalt Frank Zillmer
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Anmeldung:
https://www.zillmer-seminare.de/widerrufsrechte-bei-vertraegen-mit-verbrauchern
Das erwartet Sie im Seminar
Definition von „Verbrauchern“: Wer fällt unter diesen Begriff – auch WEGs und GbRs?
Widerrufsrecht bei Bau- und Architektenverträgen: Wann und wie können Verträge widerrufen werden?
Fristen und ihre Berechnung: Welche Fristen gelten und wann beginnen sie zu laufen?
Widerrufsfolgen im Detail: Was passiert nach einem Widerruf, insbesondere bei Verbraucherbauverträgen?
Verträge außerhalb von Geschäftsräumen: Welche Risiken bestehen bei Verträgen, die auf Baustellen oder vor Ort abgeschlossen werden?
Verträge mit Fernkommunikationsmitteln: Welche Besonderheiten gelten bei einem Vertragsschluss per Online-, E-Mail- oder Telefon?
Verbraucherbauverträge: Wann liegt ein solcher Vertrag vor und was sind die Konsequenzen?
Widerrufsbelehrung: Wie und wann muss diese erfolgen, und was droht bei Fehlern oder Unterlassung?
Erlöschen des Widerrufsrechts: Wann endet das Widerrufsrecht des Verbrauchers endgültig?
Zusätzliche Informationspflichten: Was müssen Sie bei Architekten- und Ingenieurverträgen beachten?
Informationen und Anmeldung: https://www.zillmer-seminare.de/widerrufsrechte-bei-vertraegen-mit-verbrauchern