Die geplante Wohngelderhöhung um 15 Prozent, ab Januar 2025, richtet sich vor allem an Mieter mit geringem Einkommen, aber auch Hauseigentümer können davon profitieren. Die Erhöhung zielt darauf ab, Haushalte zu unterstützen, die finanziell belastet sind. Hauseigentümer, die ihre Immobilienfinanzierung abzahlen, haben die Möglichkeit, einen sogenannten „Lastenzuschuss“ zu beantragen. Dieser Zuschuss deckt Ausgaben wie Kreditzinsen, Tilgungen und Instandhaltungskosten ab und hilft Eigentümern, ihre finanzielle Belastung zu verringern.
Jedoch haben nicht alle Anspruch auf den Lastenzuschuss. Zu den Voraussetzungen zählen ein Bruttoeinkommen von weniger als 1959 Euro, der Ausschluss von staatlichen Unterstützungsleistungen wie Bürgergeld und ein Vermögen unter 60.000 Euro. Zusätzlich müssen Eigentümer nachweisen, dass die Immobilie sie finanziell überfordert. Die Wohngeld-Behörde entscheidet über die Vergabe des Lastenzuschusses.
Besonders profitieren Rentner und Hauseigentümer mit niedrigem Einkommen, die durch persönliche Schicksalsschläge wie schwere Krankheiten oder den Verlust eines Partners in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind.
Die geplante Erhöhung bietet nicht nur finanzielle Unterstützung, sondern auch emotionale Stabilität in unsicheren Zeiten. In einer Zeit steigender Lebenshaltungskosten hilft der Lastenzuschuss, Haushalte vor dem Verlust ihrer Immobilien zu bewahren. Diese Unterstützung gibt den Betroffenen Sicherheit und reduziert Ängste vor der Zukunft. Bereits jetzt erhalten viele Haushalte monatlich 350 Euro oder mehr an Wohngeld, und mit der Erhöhung wird diese finanzielle Entlastung noch umfassender. Dadurch gewinnen Haushalte nicht nur mehr finanzielle Spielräume, sondern auch die Gewissheit, in Krisenzeiten nicht allein gelassen zu werden.
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