Mi., 15. Oktober 09:00 Uhr Bauleiterhaftung - Wann haftet der Bauleiter, Architekt oder Ingenieur?
Dauer: 240 Min. Deutsch
Webinar
Akkreditiert für: Architekten, Ingenieure
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Die persönliche Haftung und Verantwortung des Bauleiters

Die Verantwortung des Bauleiters ist mit seiner persönlichen Haftung verbunden!

Haftungsfallen erkennen und vermeiden

Der Bauleiter trägt eine enorme Verantwortung für das wirtschaftliche Gelingen eines jeden Bauvorhabens und ist der Gefahr strafrechtlicher Verfolgung ausgesetzt.

Das Seminar klärt, wofür der Bauleiter haftet und grade stehen muss und wie er auf der Baustelle richtig reagiert, um Haftungsrisiken und Haftungsfallen für sich und seinen Betrieb zu vermeiden.

Der Bauleiter muss wissen, wie er welche Weichen stellen muss, damit Ansprüche seines Bauherrn durchgesetzt und Gegenansprüche abgewehrt werden können. Dabei ist auch die richtige und vollständige Dokumentation wichtig. Daher wird in diesem Seminar auch in einem kurzen Exkurs auf "Nachträge" eingegangen. Sie erhalten eine Checkliste, mit der Sie alle nötigen Schritte im Auge behalten!

Das Bau- und Architektenrecht wird in der Ausbildung nur am Rande behandelt. Beim Berufseinstieg werden die Kenntnisse jedoch vorausgesetzt.

Referent: Rechtsanwalt Frank Zillmer, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

🗓️ Mittwoch, 15.10.2025 | Live-Online-Termin

⏱️ 9.00-13.00 Uhr | 249 € netto

Sie erhalten ein Handout und eine Teilnahmebescheinigung über 4 Zeitstunden.

(5 Fortbildungspunkte für Architekten | Architektinnen und Ingenieure | Ingenieurinnen)

weitere Informationen & Anmeldung:

https://www.zillmer-seminare.de/haftung-und-verantwortung-des-bauleiters

Bei Fragen senden Sie uns gerne eine E-Mail: info@zillmer-seminare.de

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Seminarinhalt

Strafrechtliche Haftung

§ 823 BGB: Schadensersatzpflicht

§ 222 StGB: Fahrlässige Tötung

§ 229 StGB: Fahrlässige Körperverletzung

Der Bauleiter – Begriff und Bestellung des Bauleiters

Wer ist „Bauleiter“?

Abgrenzung der Bauleiter nach LBO

Der Bauleiter nach LBO

§ 57 LBO S.-H.: Bauleiterin oder Bauleiter

Übernahme des Amtes: Bauleiter nach LBO

Spannungsfeld zum Arbeit- und Auftraggeber

Notwendige Qualifikation

Inhalt der Leistungspflicht

Haftungsrisiken für den Bauleiter

Überwachung der Bauausführung

Abweichungen unterbinden

Vertragseinhaltung durchsetzen

Maßnahmen zur Gefahrabwehr

Verkehrssicherungspflicht

Schutz der unmittelbar am Bau Beteiligten

Arbeitsschutzbestimmungen

Betriebssicherheit

Haftung bei Unfällen

Baustoffprüfung

Wettereinschätzung

Schutz unbeteiligter Dritter

Belästigungen durch die Baustelle

Schutz nach Beendigung der Baustelle

Pflicht zur Koordination und Organisation des Baustellenbetriebes

§ 3 Baustellenverordnung: Koordinierung

Überwachungsverpflichtung für den Bau als Ganzes

Pflicht zur Hinzuziehung eines Fachbauleiters oder zur Bestellung eines Vertreters

Haftung trotz Hinzuziehen eines Fachbauleiters

Abstimmungsverpflichtung und Überwachungsverantwortung

Koordinationspflicht

Ansprechpartner für die Bauaufsichtsbehörde

Bestellung eines Vertreters

Pflicht des Bauleiters zur Präsenz auf der Baustelle

Haftung Dritter

Haftung des Architekten

Bedeutung von DIN-Normen, Unfallverhütungsvorschriften

Eingeführte technische Regeln

Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan

Regelungen zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB)

Mangelhaftung aus dem Bauwerkvertrag bzw. dem Architektenvertrag

Die zivilrechtliche Haftung aller Bauleiter

Eigene zivilrechtliche Haftung des Bauleiters

§ 823 BGB: Schadensersatzpflicht

Haftungsausgleich

Verletzung von Schutzgesetzen

§ 831 BGB: Haftung für den Verrichtungsgehilfen

§ 278 Satz 1 BGB: Verantwortlichkeit des Schuldners für Dritte

Die Haftung des Arbeitgebers

Haftungsverteilung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Versicherung

Die strafrechtliche Haftung des Bauleiters

Die fahrlässige Tötung

§ 222 StGB: Fahrlässige Tötung

Nicht ausreichende Bauüberwachung

Fehlerhafte Einrichtung der Baustelle

Sicherheitsbestimmungen schuldhaft nicht beachtet

Die fahrlässige Körperverletzung

§ 229 StGB: Fahrlässige Körperverletzung

Die Sachbeschädigung

§ 303 StGB: Sachbeschädigung

Die Beschädigung wichtiger Anlagen

§ 318 StGB: Beschädigung wichtiger Anlagen

Die Baugefährdung

§ 319 StGB: Baugefährdung

Die fahrlässige Brandstiftung

§ 306 StGB: Brandstiftung

§ 306a StGB: Schwere Brandstiftung

§ 306d StGB: Fahrlässige Brandstiftung

Die fehlerhafte Herstellung einer kerntechnischen Anlage

§ 312 StGB: Fehlerhafte Herstellung einer kerntechnischen Anlage 36

Zusammenhang zwischen strafrechtlicher und zivilrechtlicher Haftung

Schuldhaftes Handeln

Fahrlässiges Verhalten

Fahrlässiges Handeln

Die Haftung des Bauleiters für Ordnungswidrigkeiten

Verstoß gegen die Landesbauordnungen

Verstoß gegen Umweltrechtrecht

Verstoß gegen das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (SchwarzArbG)

Die richtige Reaktion auf der Baustelle

Haftung im Rahmen der Rechnungsprüfung

§ 266 StGB Untreue

Inkasso und Forderungsmanagement

Wie sieht eine rechtswirksame Mahnung aus?

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Referent: Rechtsanwalt Frank Zillmer, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

🗓️ Mittwoch, 15.10.2025 | Live-Online-Termin

⏱️ 9.00-13.00 Uhr | 249 € netto

Sie erhalten ein Handout und eine Teilnahmebescheinigung über 4 Zeitstunden.

(5 Fortbildungspunkte für Architekten | Architektinnen und Ingenieure | Ingenieurinnen)

weitere Informationen & Anmeldung:

https://www.zillmer-seminare.de/haftung-und-verantwortung-des-bauleiters

Bei Fragen senden Sie uns gerne eine E-Mail: info@zillmer-seminare.de

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