⌛ Baurecht-Briefing - Wissen kurz und knackig!⌛
Die Bauleitung nach Landesbauordnung ist keine lästige Formalie, sondern mit erheblichen Aufgaben, Haftungsrisiken und Honorarfragen verbunden. Das Briefing beleuchtet Befugnisse, Eignungsanforderungen und das Verhältnis zum SiGeKo.
Mit Ausnahme des Freistaates Bayern verlangen die Landesbauordnungen sämtlicher Bundesländer die Bestellung eines Bauleiters. In der Regel wird der Architekt mit dieser lästigen „Formalie“ beauftragt, unterzeichnet Baubeginns- bzw. Fertigstellungsanzeigen an das Bauamt. Aber genügt das?
Die HOAI beschreibt die Bauleitung nach Landesrecht unter bestimmten Bedingungen als eine Besondere Leistung des Architekten. Ein zusätzliches Honorar bei Übernahme der Bauleitung ist also nicht selbstverständlich… oder etwa doch?
Die Übernahme der Bauleitung entsprechend den Landesbauordnungen wird allzu oft als Selbstverständlichkeit angesehen, was sie aber keineswegs ist. Als Planer sollten Sie sich der Aufgaben, Befugnisse und Pflichten, insbesondere auch der Risiken bewusst sein.
In unserem Briefing gehen wir insbesondere den folgenden Fragen nach:
➤Aufgaben des Bauleiters nach LBO/MBO
➤Eignung zum Bauleiters
➤Haftung des Bauleiters
➤Versichertes Risiko
➤Grundlagen der Beauftragung
➤Verhältnis zum SiGeKo
Die Teilnahmegebühr für dieses Online Seminar beträgt 45,00 € zzgl. Mwst.
💡Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage!