⌛ Baurecht-Briefing - Wissen kurz und knackig!⌛
Die Grundleistung in der Leistungsphase 8, wonach der Bauüberwacher die Pflicht hat, einen Terminplan aufzustellen, fortzuschreiben und zu überwachen, geht häufig mit dem Verständnis einher, dass der Überwacher für den AG einseitig Baufristen vorgeben kann mit der Folge, dass der AN diese Fristen einzuhalten hat.
Der reine Wortlaut mag diese Annahme auf den ersten Blick vielleicht stützen; die Grundleistung beinhaltet derartige Befugnisse aber eindeutig nicht.
Im Briefing grenzen wir genau ab, welche Befugnisse die genannte Grundleistung tatsächlich beinhaltet. Eine Überschreitung von Kompetenzen kann schnell zum Haftungsrisiko werden.
Die Teilnahmegebühr für dieses Online Seminar beträgt 45,00 € zzgl. Mwst.
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