"Das war keine Grundleistung mehr - aber wie stelle ich das jetzt in Rechnung?"
Während der Baumaßnahmen hat der Auftraggeber neue Wünsche und es entstehen geänderte oder zusätzliche Leistungen.
Sie leisten regelmäßig mehr als ursprünglich beauftragt und müssen trotzdem um Ihr Honorar kämpfen?
In diesem Seminar erfahren Architekten und Ingenieure, wie sie diese nicht im Leistungsumfang enthaltenden Tätigkeiten als Honorarnachträge geltend machen können.
Honorarnachträge rechtlich absichern
Vertragliche Regelungen
• für längere Vertragslaufzeiten,
• zusätzliche oder
• geänderte Leistungen
Strategien, um
• Mehrstunden,
• Dokumentation,
• Termin- und
• Kostenkontrolle
honorarwirksam zu gestalten
Typische Nachtragssituationen erkennen
• Geänderte Leistungen
• Zusätzliche Leistungen
• Einarbeitung in - und Überprüfung von - Planungen Dritter
• Unterbrechung der Vertragsdurchführung durch fehlende Mitwirkung des Auftraggebers
• Unterbrechung von Arbeiten in Bauabschnitten bei mehreren Gebäuden, die von einem Auftrag umfasst werden
• Grundleistungen oder besonders zu vergütende Besondere Leistungen
Vertragliche Regelungen
• Zusatzhonorar: Dokumentationspflichten
• Zusatzhonorar: Kostenkontrolle
• Zusatzhonorar: Terminplanung und –Kontrolle
Ihr konkreter Nutzen
Sie sparen bares Geld, weil Sie Nachträge richtig absichern und durchsetzen – auch bei laufenden Verträgen.
Sie vermeiden typische Fehler, die zur Ablehnung von Nachträgen führen.
Sie treten gegenüber Auftraggebern, Projektsteuerern und Juristen souverän auf, weil Sie die Rechtslage sicher beherrschen.
Referent: Rechtsanwalt Frank Zillmer
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
🗓️ Freitag 12.09.2025 | Live-Online-Termin
⏱️ 9.00-13.00 Uhr | 249 € netto
Sie erhalten eine Teilnahmebescheinigung über 4 Zeitstunden.
(5 Fortbildungspunkte für Architekten | Architektinnen und Ingenieure | Ingenieurinnen)
weitere Informationen & Anmeldung:
https://www.zillmer-seminare.de/Nachtraege-nach-der-HOAI
Bei Fragen senden Sie uns gerne eine E-Mail: info@zillmer-seminare.de