⌛ Baurecht-Briefing - Wissen kurz und knackig!⌛
„Darauf hätten Sie aber wenigstens mal hinweisen müssen!“
Ein Satz, den viele Baubeteiligte so oder so ähnlich in Gerichtsverfahren schon gehört haben.
Prüfungs- und Hinweispflichten in der Planungs- und Bauabwicklung sind sehr vielgestaltig. Wer sie nicht kennt und daher nicht richtig oder nicht rechtzeitig reagiert, hat häufig haf-tungsrechtliche Probleme. Wir haben in unserem Seminar die wichtigsten Prüfungs- und Hinweispflichten der Baubeteiligten zusammengestellt und erläutern diese anhand von praktischen Beispielen.
Es geht dabei u.a. um folgende konkrete Fragestellungen:
➤Ist der Bieter im Vergabeverfahren verpflichtet, die Ausschreibungsunterlagen zu prüfen?
➤Muss der Architekt den TGA-Planer und Statiker prüfen und / oder umgekehrt?
➤Muss der Auftragnehmer die ihm übergebenen Planungs- und Ausführungsunterlagen prüfen? Wann muss er dies ggf. tun?
➤Muss der Auftragnehmer die Leistungen von Vorgewerken prüfen? Muss er beigestellte Materialien und Geräte prüfen?
➤Was ist mit Werk- und Montageplänen? Müssen diese von den Architekten und Ingenieuren geprüft werden und ggf. wann?
➤Was sind die Konsequenzen unterlassener oder unzureichender Wahrnehmung der Prüfungs- und Hinweispflichten?
Im Seminar werden Sie schnell, kompetent und leicht verständlich informiert.
Die Teilnahmegebühr für dieses Online Seminar beträgt 45,00 € zzgl. Mwst.
💡Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage!