⌛ Baurecht-Briefing - Wissen kurz und knackig!⌛
Von Planungsbüros hören wir zum Thema Vorbemerkungen häufig solche oder ähnliche Aussagen: „Das machen wir bei uns im Büro aber schon seit 25 Jahren so und es ist noch nie etwas passiert“.
Antwort: Dann haben Sie einfach Glück gehabt. Vorbemerkungen zum LV sind sehr wichtig. Was Sie aber dort hineinschreiben, muss auch rechtlich und technisch zulässig und richtig sein.
In unserem Briefing zeigen wir Ihnen kurz und verständlich auf, was definitiv nicht geht. So vermeiden Sie Haftungsrisiken!
Unzulässige Klauseln in LV-Vorbemerkungen – wie Komplettheits- oder Schriftformklauseln – sind vergabe- und vertragsrechtlich unwirksam und begründen Haftungsrisiken.
Das Briefing zeigt, was zwingend vermieden werden muss.
Die Teilnahmegebühr für dieses Online Seminar beträgt 45,00 € zzgl. Mwst.
💡Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage!