Wenn bei einer Immobilie aus den 1960er und 1970er Jahren eine erhebliche Schadstoffbelastung vorliegt, kann dies den Wert und die Nutzung beeinträchtigen.
Ein Verkäufer ist verpflichtet, bekannte Mängel offen zu legen, was Sie zu Ihrem Vorteil nutzen können.
📌 Tipp: Achten Sie im Kaufprozess auf vollständige Objektunterlagen und vorhandene Schadstoffgutachten – und sichern Sie sich vertraglich ab, z. B. mit Gewährleistungsausschlüssen oder Rücktrittsklauseln.
Weitere Informationen:
https://www.zillmer-seminare.de/schadstoffe-in-fertighaeusern-aus-den-70er-jahren