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vor 3 Wochen

Architekten & Ingenieure aufgepasst: Warum Sie Ihre Abnahme aktiv verlangen sollten

Viele Planer glauben, Abnahmen betreffen nur Handwerker.

Das ist falsch.

Auch Architekten und Ingenieure müssen darauf achten, dass nach Abschluss ihrer Tätigkeit ihre Leistungen abgenommen werden – spätestens nach Leistungsphase 8.

Aber seit 2018 besteht sogar ein gesetzlicher Anspruch auf Teilabnahme, sobald die letzte Unternehmerleistung abgenommen ist.

Praxistipp:

Verlangen Sie diese Abnahme aktiv. Ohne diese Abnahme läuft Ihre Gewährleistung deutlich länger als die der Handwerker – und im Schadenfall kann sogar der Versicherungsschutz gefährdet sein, da ihre Versicherung die Teilabnahme von ihnen erwartet.

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E-Learning: Abnahme | Technische Abnahme | Abnahme von Architektenleistungen (VOB/B und BGB)

https://myablefy.com/s/Zillmer-Seminare/Abnahme-Technische-Abnahme-Abnahme-Architektenleistungen

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