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vor 4 Jahren

BTI: Spezialist im Brandschutz

Schützen Sie was Ihnen wichtig ist!

Muster Bau Ordnung MBO (Generalklausel):

Die MBO ist eine von der Bauministerkonferenz erarbeitete Grundlage für das jeweilige Landesrecht, die Landes Bau Ordnung.

Die MBO fordert...

... im §14 den Brandschutz:

„Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und Instand zu halten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind.“

... im §40 Leitungsanlagen, Installationsschächte und Installationskanäle:

(1) Leitungen dürfen durch raumabschließende Bauteile, für die eine Feuerwiderstandsfähigkeit vorgeschrieben ist, nur hindurchgeführt werden, wenn eine Brandausbreitung ausreichend lang nicht zu befürchten ist oder Vorkehrungen hiergegen getroffen sind; dies gilt nicht:

1. für Gebäude der Gebäudeklassen 1 und 2

2. innerhalb von Wohnungen

3. innerhalb derselben Nutzungseinheit mit nicht mehr als insg. 400 m² in nicht mehr als zwei Geschossen

(2) In notwendigen Treppenräumen, in Räumen nach § 35 Abs. 3 Satz 2 und in notwendigen Fluren sind Leitungsanlagen nur zulässig, wenn eine Nutzung als Rettungsweg im Brandfall ausreichend lang möglich ist.

(3) Für Installationsschächte und -kanäle gelten Absatz 1 sowie § 41 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 entsprechend.

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Weitere Informationen zum BTI Brandschutz finden Sie unter https://www.bti.de/shop-de/info/brandschutz

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