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vor 1 Jahr

GEG 2024 - VITRAMO Infrarotheizungen als Erfüllungsoption

Vergangenen Freitag hatte die Ampelregierung endlich den Beschluss zum Heizungsgesetzt bzw. Gebäudeenergiegesetz (GEG) verabschiedet.

Ab dem 1. Januar 2024 dürfen im Neubau nur noch Heizungen, die mit mind. 65% erneuerbare Energien betrieben werden, eingeplant werden. Für Bestandsgebäude gelten Übergangsfristen mit verschiedenen Möglichkeiten.

Hierzu gibt es eine Förderung, die besonders sozial ausgerichtet ist, beispielsweise für diejenigen, die besonders schnell ihre Heizung umrüsten oder für Haushalte mit geringem Einkommen. Dabei beträgt die Förderung bis zu 70% der Investitionskosten.

Da die Entscheidung, welche Heizung für welches Gebäude am besten geeignet ist, nicht so einfach ist können qualifizierte Energieberater:innen dabei helfen.

Dies wird sogar vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) mit bis zu 80% der Beratungskosten gefördert.

Ab spätestens Mitte 2028 ist die Umsetzung des GEG verbindlich – eng gekoppelt an die Kommunale Wärmeplanung.

Wer heute in eine neue Heizung investiert, sollte das möglichst nachhaltig tun um einen langen Nutzen zu haben.

Folgende Vorgaben hat der Gesetzgeber definiert: In Neubauten dürfen Infrarotheizungen installiert werden, wenn der bauliche Wärmeschutz Effizienzhaus-Standard EH 40 entspricht. Die Vitramo Infrarotheizungen gelten als pauschale Erfüllungsoption, wenn ein um 45 Prozent besserer baulicher Wärmeschutz im Vergleich zum GEG-Referenzgebäude eingehalten wird.

In diesem Fall müssen die 65 % nicht nachgewiesen werden.

Betrachtet man im Neubau nur den Strombedarf, unterliegen Infrarotheizungen zwar Wärmepumpen, allerdings sind sie deutlich günstiger in der Anschaffung und gewinnen deshalb im Jahres- Gesamtheizkostenvergleich, denn hier werden die kapitalgebundenen, verbrauchsgebundenen und die betriebsgebundenen Kosten einbezogen.

Weil sie so schnell ist, kann sie nach Bedarf genutzt werden und ist mit wenig Aufwand innerhalb kürzester Zeit installiert. Zudem gibt es keine Wartungsintervalle und somit keine nachträglichen Kosten die eingerechnet werden müssen.

Kombiniert mit einer Photovoltaikanlage und einem Stromspeicher ist unsere Infrarotheizung die effizienteste und gesamtwirtschaftlichste Lösung am Markt und in der Heizungswende im Effizienzhaus.

Die Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz finden Sie unter: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2023/09/20230908-bundestag-beschliesst-novelle-des-gebaeudeenergiegesetzes.html

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