Grundsätzlich ja:
Die Absturzsicherung muss nicht nur der Planung, sondern auch den anerkannten Regeln der Technik entsprechen und es darf nur bauaufsichtlich zugelassenes Material verwendet werden.
Ob die Planung das zutreffend berücksichtigt, muss der Fachunternehmer eigenverantwortlich prüfen.
Ausnahmen gelten nur dann, wenn die besondere Sachkunde des Planers bei der Bewertung gefragt ist, z.B. in Fragen der Statik:
Dann muss der Fachunternehmer keine besseren Fähigkeiten haben als der Sonderfachmann.
Das betrifft aber nur solche Fehler, die ein Fachunternehmer mit seiner Sachkunde nicht erkennen kann:
Offensichtliche Fehler eines Sonderfachmanns müssen auch dem Fachunternehmer auffallen.
Schnittstelle Technik und Recht:
Befestigung von Geländern an Fenstern und Türen
Bauleiterhaftung und Absturzsicherung
🗓️ 25.11.2025| Live-Online-Termin
⏱️ 10.00-11.30 Uhr | 39,00 € netto
Referent: Rechtsanwalt Frank Zillmer
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Referent: Benedict Hauswirth
Produktmanager bei der Firma FeBaTec und IMB
Zielgruppe
Metall-, Fenster- und Fassadenbauer, Bauverantwortliche und Planer
weitere Infos & Anmeldung:
https://www.zillmer-seminare.de/bauleiterhaftung-absturzsicherung