In vielen Bauverträgen heißt es ganz selbstverständlich: „Es gilt die VOB/B.“
Viele glauben deshalb, sie gelte automatisch, sobald gebaut wird.
Das stimmt nicht.
Die VOB/B ist kein Gesetz, sondern eine Allgemeine Geschäftsbedingung. Sie gilt nur, wenn sie ausdrücklich in den Vertrag aufgenommen wird.
Ohne klare Vereinbarung gilt automatisch das BGB-Werkvertragsrecht – mit anderen Regeln zu Abnahme, Gewährleistung und Nachträgen.
Praxistipp:
Prüfen Sie in jedem Bauvertrag, ob die VOB/B wirklich schriftlich als Vertragsbestandteil genannt ist. Fehlt das, arbeiten Sie rechtlich nach BGB .
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Veranstaltungstipp: Vertragsschluss
Fehler vermeiden, Sicherheit gewinnen
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