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vor 18 Stunden

Ist die VOB/B automatisch in jedem Bauvertrag enthalten?

In vielen Bauverträgen heißt es ganz selbstverständlich: „Es gilt die VOB/B.“

Viele glauben deshalb, sie gelte automatisch, sobald gebaut wird.

Das stimmt nicht.

Die VOB/B ist kein Gesetz, sondern eine Allgemeine Geschäftsbedingung. Sie gilt nur, wenn sie ausdrücklich in den Vertrag aufgenommen wird.

Ohne klare Vereinbarung gilt automatisch das BGB-Werkvertragsrecht – mit anderen Regeln zu Abnahme, Gewährleistung und Nachträgen.

Praxistipp:

Prüfen Sie in jedem Bauvertrag, ob die VOB/B wirklich schriftlich als Vertragsbestandteil genannt ist. Fehlt das, arbeiten Sie rechtlich nach BGB .

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Veranstaltungstipp: Vertragsschluss

Fehler vermeiden, Sicherheit gewinnen

🗓️ Dienstag, 27.01.2026 | Live-Online-Seminar

⏱️ 15.00-16.30 Uhr | 89,00 € netto

weitere Informationen:

https://www.zillmer-seminare.de/vertragsschluss

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